Gemeinde Ammerthal - Gemeindeblatt 2024

Gemeindeblatt I29 Wissenswertes §Service für Bürger | Formulare online Auf unserer Internetseite www.ammerthal.de stellen wir Ihnen einige Formulare zur Verfügung, die Sie bequem zu Hause ausfüllen können und uns per Mail oder auf dem Postweg übermitteln können. Hier ein Auszug der Formulare: • Anmeldung zur Hundesteuer Ergänzend hierzu dürfen Sie uns bei Anmeldung gerne die beilegen. Einzugsermächtigung Allgemein mit SEPA-Mandat • Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtliche Anordnung Ihren Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung reichen Sie bitte mind. 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten bei unserer Behörde ein. Das Antragsformular finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.ammerthal.de/service-buerger/formulare. • Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass nach § 12 GastG Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag 6 Wochen vor der Veranstaltung in unserer Behörde eingehen muss. • Gewerbe meldung / Gewerbe meldung / Gewerbe meldung an um ab §Straßenbeleuchtung defekt? Eine defekte Straßenlaterne können Sie uns gerne unter 09628/9233-0 oder gemeinde@ammerthal.de mit Angabe der jeweiligen Laternennummer melden. Eine entsprechende Schadensmeldung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung. Gemeindeblatt I 33 §Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach § 152 SGB IX (Erst- oder Verschlimmerungsantrag) Diesen Antrag können Sie bequem beim Zentrum Bayern Familie und Soziales unter www.zbfs.bayern.de/menschenbehinderung/ausweis/antrag online ausfüllen oder sich ein Formular in unserer Behörde aushändigen lassen. §Parkerleichterung mit Parkausweis Je nach Art der Behinderung können behinderte Menschen mit Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde verschiedene Parkerleichterungen in Anspruch nehmen, z. B. Personen mit Merkzeichen aG oder BI, Contergangeschädigte und vergleichbare Personen, Personen mit Darmstörung usw. Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte auf der Homepage des Zentrum Bayern Familie und Soziales https://www.zbfs.bayern.de. Ob Sie die Erfordernisse erfüllen, entnehmen Sie Ihrem Bescheid des Zentrum Bayern Familie und Soziales unter „Hinweis zur Sonderparkberechtigung“. Benötigte Unterlagen: • Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) / Bescheinigung des ZBFS über die Funktionseinschränkung Passfoto (für die Rückseite des Parkausweises) Der blaue und der orange Parkausweis berechtigen zu folgenden Parkerleichterungen: • Parken bis zu drei Stunden an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot angeordnet ist. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben, • Überschreiten der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhaltverbots, • Parken über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, die durch das Zeichen "Parkplatz" und "Parken auf Gehwegen" gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, • Parken während der Ladezeiten in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, • Parken an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung, • Parken auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden, • Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern. Voraussetzung ist stets, dass in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Quelle: https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/mobilitaet/parkplatz Hier gehts zur Ammerthaler Homepage Bleiben Sie immer auf dem Laufenden und besuchen Sie regelmäßig unsere Internetseite www.ammerthal.de.

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