Gemeinde Ammerthal - Gemeindeblatt 2025

Aus dem Rathaus 04I Gemeindeblatt Gemeindeblatt I 05 www.ammerthal.de Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserabgabesatzung In seiner Sitzung vom 22.10.2025 beschloss der Gemeinderat Ammerthal einstimmig die 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserabgabesatzung und damit die Anhebung des Gebührensatzes mit Wirkung zum 01.01.2026 von vormals 2,34 EUR/m auf 3,23 EUR/m . ³ ³ Da der jeweils 4-jährige Bemessungszeitraum zum 31.12.2025 endete muss der neue Benutzungsgebührensatz für den Kalkulationszeitraum festgelegt werden. Die Mitglieder des Gremiums folgten mit ihrem Beschluss der gesetzlichen Vorgabe des Kostendeckungsprinzips. Der enorme Preissprung um 0,90 EUR/m resultiert aus dem Zusammen- ³ wirken von mehreren Einflüssen auf die die Gemeindeverwaltung keinen Einfluss nehmen konnte. Zum einen wurden in den vergangenen Kalkulationen die Baugebiete „Am Krummstriegel I & II“ nicht berücksichtigt, was jetzt zu einem sprunghaften Anstieg führte und zum anderen schlagen bei der aktuellen Kalkulation auch die allgemeinen Teuerungsraten (z. B. gestiegene Energie- und Personalkosten) zu Buche. Der Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeinderates haben sich die Entscheidung zur Erhöhung der Abwasserpreise nicht leicht gemacht, müssen jedoch der vorliegenden Kalkulation und dem Prinzip der Kostendeckung folge leisten und die Kosten auf den Preis umlegen. Drohnen – Hinweise der Gemeindeverwaltung In den vergangenen Wochen sind bei der Gemeindeverwaltung vermehrt Hinweise und Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen, die sich über Drohnenflüge über Privatgrundstücke oder eine vermeintliche „Verfolgung“ durch Drohnen besorgt gezeigt haben. Die Gemeindeverwaltung nimmt diese Mitteilungen ernst und steht hierzu bereits in Kontakt mit den zuständigen Fachbehörden, um die Sachverhalte zu prüfen und zu klären. Sobald weiterführende Informationen vorliegen, wird die Gemeindeverwaltung diese umgehend bekanntgeben. Bis dahin wird um Geduld und Verständnis gebeten. Die Gemeindeverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass beim Betrieb von Drohnen zwingend die Rechte Dritter zu beachten sind. Das Überfliegen von Privatgrundstücken ohne Zustimmung der Eigentümerinnen oder Eigentümer sowie das Anfertigen von Foto- oder Videoaufnahmen kann eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen und ist in vielen Fällen unzulässig. Rechtlicher Hinweis: Der Betrieb von Drohnen ist in Deutschland durch die EU-Drohnenverordnung sowie die LuftverkehrsOrdnung (LuftVO) geregelt. Privatpersonen dürfen Drohnen grundsätzlich betreiben, haben dabei jedoch bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere die Registrierungspflicht, der Nachweis ausreichender Kenntnisse, eine Haftpflichtversicherungspflicht sowie die Einhaltung von Abstands- und Datenschutzbestimmungen. Ohne die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen darf weder ein Privatgrundstück überflogen noch dürfen Bild- oder Videoaufnahmen gefertigt werden. Zuwiderhandlungen können Ordnungswidrigkeiten- oder Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Die Gemeindeverwaltung bittet alle Drohnennutzerinnen und -nutzer um einen verantwortungsbewussten, rücksichtsvollen und rechtmäßigen Umgang mit Drohnen im Gemeindegebiet. Baugebiet „Bei der Ziegelhütte“ Zum Ende des vergangenen Jahres konnte das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Bei der Ziegelhütte“ nach langer Vorbereitungszeit erfolgreich abgeschlossen werden. Alle Beteiligten, angefangen beim Bürgermeister mit den Mitgliedern des Gemeinderats sowie unser Erschließungsträger (KFB Baumanagement GmbH) zusammen mit dem beauftragten Planungsbüro (UTA), haben im vergangenen Jahr mit Nachdruck an der abschließenden Erschließungsplanung gearbeitet, welche mit der Ausschreibung der Bauarbeiten und der erfolgten Vergabe ihren Abschluss fand. Wir freuen uns sehr darüber, dass ein ortsansässiges Bauunternehmen das wirtschaftlichste Angebot unterbreitete und sich damit den Zuschlag gesichert hat. Am .11.2025 erfolgte der offizielle 13 Spatenstich für die Erschließungsarbeiten. Bei gutem Wetter, soll noch in 2025 das Regenrückhaltebecken und ein Teil der Kanalanlage gebaut werden, bevor in 2026 die Erschließung des eigentlichen Baugebiets erfolgt. Die Gemeindeverwaltung plant spätestens zum Jahreswechsel alle neuen Informationen zum Baugebiet zu veröffentlichen bzw. bereits bekannte Interessenten zu informieren. Bild: v. l. Norbert Lehmeier, Hermann Deichler, Stefanie Rüger, Rainer Rubenbauer, Thomas Hildebrand, Hubert Englhard, Christian Ludwig, Bürgermeister Anton Peter Erster

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